in

Im Gesetz verankert – die neue Familienpflegezeit

Unsere durchschnittlich immer älter werdende Gesellschaft in Deutschland erfordert vor allem auch im Bereich der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen neue Ideen und Maßnahmen. Eine mögliche Antwort hierauf ist die von Familienministerin Kristina Schröder jüngst initiierte Familienpflegezeit, die seit dem 1. Januar 2012 beantragt werden kann.

Wie es im Gesetz geschrieben steht, erlaubt dieses Modell Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarung zwischen ihrem Beruf und der Pflege von nahen Angehörigen. So sieht die Familienpflegezeit die Reduzierung der Arbeitszeit von Beschäftigten auf bis zu 15 Stunden für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren vor. Wird eine Volltagsstelle für bis zu zwei Jahre zum Beispiel in eine Halbzeitstelle zugunsten der Pflege eines Angehörigen zu Hause umgewandelt, erhält der Arbeitnehmer weiterhin 75% seines Bruttoeinkommens. Kehrt er danach wieder Vollzeit in seinen Beruf zurück, beläuft sich sein Gehalt solange auf die 75%, bis er sein Zeitkonto wieder ausgeglichen hat.

Pflichtversicherung während der Familienpflegezeit und danach

Entschließt sich ein Arbeitnehmer für das neue Modell der häuslichen Pflege, muss er während der gesamten Zeit des reduzierten Bruttoeinkommens eine Versicherung abschließen. Hierdurch wird das Risiko einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor allem für Unternehmen kleiner und mittlerer Größe minimiert. Die monatlich zu zahlenden Prämien sind jedoch gering.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Altersarmut während der Pflege

Um sich als Pflegender selbst vor späteren monetären Ausfällen bezüglich der Rente zu schützen, ist der Erhalt der Rentenansprüche während der Familienpflegezeit gewährleistet. Abhängig von der Pflegestufenhöhe steigen die Ansprüche, sodass Angehörige von Pflegebedürftigen auch während der reduzierten Arbeits- und Einkommenszeit etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung bleiben. Personen mit geringem Einkommen werden sogar bessergestellt.

Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Obwohl das Inkrafttreten der Familienpflegezeit per Gesetz grundsätzlich befürwortet wird, gibt es auch kritische Stimmen. Als ein großes Manko wird der fehlende Rechtsanspruch bezeichnet. Bislang beruht die Beantragung der Familienpflegezeit allein auf Seiten des Arbeitgebers.

Weiterhin wird die einseitige Ausrichtung auf Vollzeitbeschäftigte oder gut Verdienende bemängelt, die Einkommenseinbußen eher verkraften können als andere. Ob die Familienpflegezeit für einen persönlich in Frage kommt, hängt darüber hinaus von Voraussetzungen ab, die per Gesetz gefordert werden. Neben der Erwerbstätigkeit des Antragstellers muss dieser in direktem Angehörigenverhältnis stehen – also Tochter, Sohn oder Partner des Pflegebedürftigen sein – und sich in räumlicher Nähe zu diesem befinden.

Die Familienministerin Kristina Schröder zeigt sich insgesamt sehr zuversichtlich, dass das neue Modell der häuslichen Pflege und Betreuung sehr gut angenommen wird. „Es gibt eine breite Mehrheit in unserem Land, die bereit ist, für ihre Angehörigen da zu sein, wenn diese ihre Hilfe am meisten brauchen. Mit der Einführung der Familienpflegezeit können Berufstätige sich Zeit für Pflege nehmen ohne allzu große finanzielle Einbußen und ohne Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.“

Mehr Informationen zur Familienpflegezeit unter: www.bmfsfj.de

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Loading…

0

Bares für Bücherwürmer

Barrierefrei unterwegs mit der Wheelmap