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Ehe für alle

© peter-hershey | unsplash.com

Am 30. Juni 2017 wehten im Bundestag Regenbogenflaggen, man schnitt bunte Kuchen an und streute Konfetti. Vor dem Brandenburger Tor versammelten sich hunderte in Flaggen gewickelte Männer und Frauen. Sie alle feierten eine historische Entscheidung in Deutschland: Die »Ehe für alle«. Schwule und Lesben haben jetzt dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. Der erste Schritt in diese Richtung wurde schon 2001 gemacht: Seitdem gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft, die umgangssprachlich auch Homo-Ehe genannt wird, obwohl es nur ein eheähnliches Konstrukt ist. Etwa im Steuer- und Erbrecht sind diese Partnerschaften nach wie vor benachteiligt, das größte Problem aber war für viele, dass sie keine Kinder adoptieren durften. Auch das ist dank der »Ehe für alle« nun möglich. Paare, die bislang in einer Lebenspartnerschaft lebten, können das jetzt am Standesamt in eine Ehe umändern lassen, neue eingetragene Lebenspartnerschaften können aber nicht mehr geschlossen werden. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die »Ehe für alle« in Kraft getreten. Damit hinkt Deutschland ein bisschen hinterher und belegt etwa nach Kanada, Schweden, Frankreich und Brasilien nur Platz 24. Weltweiter Vorreiter waren 2001 die Niederlande.

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