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»Für die meisten ist die Pflegereform eine Erleichterung.« – AWO Einrichtungsleiter im Gespräch

©Eric Langerbeins, COMMWORK Werbeagentur ©Jürgen Gerz

Als Jürgen Gerz 1997 Einrichtungsleiter des AWO Seniorenzentrums »Laubach« in Koblenz wurde, war die Pflegeversicherung das große Thema.

Zu seinem 20. Dienstjubiläum steht nun eine Reform an. Was bedeutet die für seine Bewohner, Mitarbeiter sowie die Angehörigen?

AWO: Herr Gerz, wie haben Sie Ihre Klientel auf das sog. »Pflegestärkungsgesetz« (PSG II) vorbereitet, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist?

Zum Beispiel mit Abendveranstaltungen zu diesem Thema und auch schriftlichen Infos. Aber die Angehörigen wissen ziemlich gut Bescheid. Viele sind erleichtert, denn die meisten stellen sich ja etwas besser als bisher.

Inwiefern?

Positiv ist zunächst einmal der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Demenzerkrankung und den Pflegeaufwand deutlich besser bewertet als bisher. 85 Prozent unserer Bewohner haben eine demenzielle Beeinträchtigung. Das heißt, hatten sie zum Beispiel bisher Pflegestufe 1, wurden sie jetzt in Pflegegrad 3 eingestuft und können damit einen höheren Bedarf formulieren.

Wieso geht es gleich um zwei Stufen höher?

Wer bisher heimpflegebedürftig war, aber keine Pflegestufe hatte, steigt in Pflegegrad 1, wenn keine Demenz vorliegt. Ist eine sogenannte PEA vorhanden – das sind Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – kommt es zum Doppelschritt.

Können Sie das anhand eines konkreten Beispiels demonstrieren?

Gerne: Nehmen wir Bewohner P., derzeit in Pflegestufe 3, schwer demenzkrank, verheiratet. Die Ehefrau muss den Unterhalt für ihren Mann komplett alleine stemmen aus dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen bzw. aus der Rente. Der Anteil war bisher 2.100 Euro. Seit dem 1.1.2017 hat sie »nur« noch eine monatliche Belastung von 1.762 Euro.

Könnte sie nicht auch staatliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Ja, aber das hieße, dass sie die Wohnung, in der sie gemeinsam über Jahrzehnte mit ihrem Mann gelebt hat, aufgeben muss. Die Ehefrauen sind in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft ganz schlecht gestellt, was die Unterhaltspflicht betrifft. Da heißt es dann: Was erlauben Sie sich für einen Luxus? Suchen Sie sich eine andere Wohnung. Um das zu vermeiden, geht Frau P. zusätzlich zu ihrer Rente noch arbeiten. Nach den Neuerungen gilt: Selbst wenn ihr Mann jetzt weiter höhergestuft wird, müsste sie nicht mehr bezahlen. Das ist eine enorme Erleichterung für diese Frau.

Und was bedeutet das für Sie als Einrichtungsleiter?

Weniger Auseinandersetzungen. Da gab es in der Vergangenheit immer welche und auch berechtigte Ängste auf Seiten der Angehörigen. Bisher lief das so: Die Mutter hat Pflegestufe 2, zahlt einen Eigenanteil von rund 1.600 Euro, der Aufwand ist aber aus unserer Sicht Pflegestufe 3. Dann führe ich ein Gespräch mit den Angehörigen und sage, der Zustand der Mutter hat sich verschlechtert und sie müssen einen Höherstufungsantrag stellen. Das bedeutet, die Mutter bzw. die Angehörigen müssen 500 Euro mehr zahlen. Diese Mehrbelastung wurde auf vielfältige Weise versucht abzuwenden. Es wurde diskutiert, einige wandten sich direkt an die Schwester, sagten, sie würden doch abends immer kommen und der Mutter das Essen reichen, das müsse man vom Betrag abziehen. Dabei hat das gar nichts mit dem Pflegebedürftigkeitsbegriff  zu tun.

Das heißt, alle Betroffenen bekommen jetzt mehr Geld von der Pflegekasse?

Einige auch weniger. Ein zentraler Bestandteil der Reform besteht darin, dass der Eigenanteil nun unabhängig vom Pflegegrad ist. Bisher lag er bei 1.550 Euro in Pflegestufe 1 bis rund 2.000 Euro bei Pflegestufe 3. Jetzt zahlen alle in unserer Einrichtung 1.762 Euro, wobei dieser Betrag von Einrichtung zu Einrichtung variiert, hängt u.a. vom Investitionskostensatz ab, also der Miete.

Bis zum 31.12.21016 mussten alle mit Pflegestufe 1 bei Ihnen rund 1.550 Euro zahlen, jetzt also 212 Euro mehr?

Theoretisch ja, aber es gibt den sogenannten Bestandsschutz, d.h. keiner darf schlechter gestellt werden als vorher.

Hat sich das bei den Anmeldungen in den letzten Monaten bemerkbar gemacht?

Ja, die Nachfrage stieg tatsächlich um 30-40 Prozent. Befürchten Sie nicht, dass nun die Menschen mit Pflegestufe 1 wegbleiben? Sie sind ja diejenigen, die draufzahlen.

Befürchten Sie nicht, dass nun die Menschen mit Pflegestufe 1 wegbleiben? Sie sind ja diejenigen, die draufzahlen.

Zunächst kommen ja die Angehörigen zu uns, weil sie zu Hause keine Pflege leisten können. Immer seltener leben die Kinder in der Nähe des kranken Vaters oder der Mutter. Es stellt sich die Frage: Mietet man dem Elternteil eine Wohnung in einer für Vater/ Mutter fremden Umgebung oder entscheidet man sich für eine stationäre Einrichtung, zwar auch in einem anderen Umfeld, aber mit Rundum-Versorgung. Ich glaube, es spricht weiterhin viel für das letztgenannte Modell. Ich bin da nicht so skeptisch.

Zumal es in Zukunft mehr schwer pflegebedürftige Menschen geben wird. Wie bereiten Sie sich personell darauf vor?

Je höher der Pflegegrad, desto mehr Personalausstattung hat eine Einrichtung. Die große Herausforderung besteht darin, Fachpersonal zu gewinnen. Wir sind gerade dabei, ein Maßnahmenpaket zu schnüren. Einmal geht es um die Bindung von Personal und dann darum, an neues ranzukommen. Wir wollen gezielt in die Altenpflegeschulen gehen und etwa dem Abschlusskurs attraktive Angebote machen. Für unsere eigenen Mitarbeiter haben wir letztes Jahr eine Wellnesswoche veranstaltet mit Stressbewältigung, meditativen Spaziergängen, Massagen und Fachvorträgen. Das kam sehr gut an.

Was ist Ihr Fazit nach 20 Dienstjahren als Einrichtungsleiter eines Pflegeheims?

Es hat sich alles langsam, aber dramatisch verändert. Die Menschenkommen immer später in die Einrichtung und sind schwerer krank als früher. Sie bleiben eher auf dem Zimmer, sodass sich auch das Angebot verändert, es findet mehr auf den Wohnstationen statt als in einem zentralen Aufenthaltsraum. Es gibt inzwischen ein Palliativprojekt, in dem wir unsere Mitarbeiter für den Umgang mit Hochbetagten schulen. Und: Als ich hier anfing, waren etwa 30 Prozent der Bewohner demenziell erkrankt, heute sind es über 80 Prozent. Das sind diejenigen, die in der häuslichen Pflege am schwierigsten versorgt werden können. Wenn die Großmutter nach einem Schlaganfall bettlägerig ist, kommt sie mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes, der zweimal täglich vorbeischaut, über die Runden. Nicht aber ein dezenter Mensch. Der spielt am Herd, fragt permanent, wo sein Geld geblieben ist, wann der verstorbene Opa nach Hause kommt und macht die Nacht zum Tag. Der fordert rund um die Uhr Aufmerksamkeit. Die überforderten Angehörigen sitzen irgendwann hier und sagen tr.nenüberstr.mt, sie müssten sich jetzt von ihrem Mann oder einem Elternteil trennen. Insofern ist es gut, dass die an Demenz Erkrankten jetzt durch die Pflegereform entlastet werden.

 

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