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Was ist was? Pflegebegriffe leicht erklärt (Teil 1)

© unsplash, Jonathan Simcoe

Irgendwann betrifft es uns das Thema Pflege, sei es, weil wir uns selbst etwas mehr Sicherheit und Hilfe im Alltag wünschen oder weil wir uns als Angehörige Gedanken darüber machen. Die Auswahl an Wohn- und Betreuungsformen ist groß, die Herausforderung, sich mit vielen Fachbegriffen auseinanderzusetzen, auch. Hier deshalb einige Antworten auf die wichtigsten Pflege-Formen:


Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege findet in der Regel in einem Seniorenzentrum, das auch Wohnpflege, Alten- oder Pflegeheim genannt wird, statt. Es handelt sich um eine dauerhafte Wohneinrichtung für pflegebedürftige Senior*innen.
Der Umzug in ein Seniorenzentrum ist sinnvoll, wenn die Senior*innen nicht mehr zu Hause wohnen wollen oder können, zum Beispiel wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und mindestes der Pflegegrad 2 vorliegt. In der Gemeinschaft verbringen sie ihren Lebensabend, werden rundum versorgt und finden zudem Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Als Angehörige*r muss man sich nicht mehr sorgen, kann sich von der Belastung der Pflege erholen und die gemeinsame Zeit für ein entspanntes Miteinander nutzen. Die Kosten für einen Platz im Seniorenzentrum variieren und sind abhängig von Faktoren wie der Region, der Einrichtung und dem Anspruch der/des Pflegebedürftigen. Bei anerkanntem Pflegegrad gibt es monatliche Zuschüsse zu den Pflege- und Betreuungskosten von der Pflegekasse. Für die Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil muss die/der Senior*in selbst aufkommen. Je nach Bundesland ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten möglich.


Kurzzeitpflege

Wer nur für eine gewisse Zeit gepflegt werden muss, kann mithilfe der Kurzzeitpflege sozusagen auf Probe in ein Seniorenzentrum ziehen und alle dort angebotenen Leistungen nutzen. Das kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sein oder wenn Angehörige verhindert bzw. im Urlaub sind. Senior*innen, die einen akuten und zeitlich begrenzten Pflegebedarf haben und einen Rückkehr in die eigene Wohnung anstreben. Als Angehörige*r kann man die Kurzzeitpflege nutzen, wenn man etwa während des eigenen Urlaubs eine gute Versorgung gewährleisten will. Für die Dauer von 56 Tagen im Jahr ist eine Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse möglich. Anspruch auf diese Kostenübernahme haben Senior*innen ab Pflegegrad 2, und zwar in Höhe 1.612 € pro Jahr. Der Zuschuss ist nur für die Pflegekosten vorgesehen.


Häusliche Pflege

Bei der häuslichen Pflege erhalten Senior*innen medizinisch-pflegerische Hilfe durch einen Pflegedienst in den eigenen vier Wänden und bei Bedarf auch Hilfe bei der Körperpflege, der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Einkauf oder dem Reinigen der Wohnung.
Sie ist geeignet für Senior*innen, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit, einer Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause medizinisch versorgt und gepflegt werden müssen, diese Pflegemaßnahmen aber nicht selbst leisten können und auch keine andere im Haus lebende Person diese übernehmen kann
Die Finanzierung der häuslichen Pflege muss ärztlich verordnet werden und wird je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Viele Pflegedienste bieten zudem weitere Leistungen an, die über den von der Pflegekasse finanzierten Rahmen hinausgehen (zum Beispiel Bettwäsche wechseln oder Briefkasten leeren).


Zu den genannten Wohn- und Pflegeformen hat die AWO ein entsprechend umfangreiches Angebot. Wenn Sie Fragen zu Wahl und Finanzierung haben, können Sie sich jederzeit an die AWO Pflegeberatung wenden. Dort gibt es kostenlose und auf die persönliche Situation abgestimmte Informationen. Online zu erreichen unter www.awo-pflegeberatung.de oder telefonisch unter der Gratis-Nummer: 0800 6070110.

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