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Cannabis auf Rezept – Neues zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

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Beim Thema Marihuana denken viele zunächst an Bob Marleys Reggaemusik und zutiefst entspannte Gesichter mit qualmenden Joints zwischen den Lippen. Anders ist es, wenn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) von der Hanfpflanze redet. Der schwelgt dann nämlich nicht in Erinnerungen an seinen letzten Jamaika-Urlaub, sondern macht Cannabis zum Inhalt eines neuen Gesetzentwurfs: Ab Frühjahr 2017 sollen Patienten die schmerzlindernde Substanz auch in Deutschland auf Rezept erhalten – finanziert von ihrer Krankenkasse.

Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes betrifft allerdings nur Menschen, die schwer krank sind, und für die es keine Therapie-Alternativen gibt. An der Haltung der Bundesregierung zur allgemeinen Freigabe von Cannabis ändert sich nichts. Als Genussmittel und für die Hausapotheke bleibt es verboten, ebenso wie der Anbau im eigenen Schrebergarten – egal zu welchem Zweck.

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