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Module statt Minutenwerte – Die neuen MDK Gutachten

1,5 Millionen Begutachtungen führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) pro Jahr durch – Tendenz steigend. Bisher war ein Hilfsmittel unverzichtbar: die Uhr. Wie viel Zeit muss ein pflegender Angehöriger etwa aufbringen, um beim Duschen oder Essen zu unterstützen? Je nach Minutenwert wurde die entsprechende Pflegestufe ermittelt. In Zukunft gehen die MDKGutachter anders an die Sache heran. In sechs verschiedenen Aktivitätsbereichen (sogenannten Modulen) prüfen sie, was noch selbstständig erledigt werden kann und wobei Hilfe benötigt wird. Für jeden Bereich vergeben sie Punkte. Anhand der errechneten Gesamtpunktzahl bestimmt die Pflegekasse den Pflegegrad.

Folgende Module gibt es: 1. Mobilität, 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, 4. Selbstversorgung, 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Mithilfe dieser Methode ist eine sehr viel detailliertere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit möglich – eine .berprüfung durch Laien allerdings kaum.

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